Eine „gotteslästerliche“ Tat

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Es ist eine Gewalttat mit Ansage. Über Jahre hat sich Abdullah A. radikalisiert, er wirbt für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat und erwägt einen Anschlag in Deutschland. Im vergangenen Oktober dann sticht er in Dresden zu, tötet einen Menschen und verletzt einen weiteren schwer – aus „religiöser Verblendung“ und „tiefverwurzelter Homophobie“, wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) Dresden, Hans Schlüter-Staats, am Freitag in seiner Urteilsbegründung sagt. Höchststrafe lautet am Freitag das Urteil für den 21-Jährigen Angeklagten.

Mit unbewegter Miene folgt A. im Hochsicherheitstrakt des OLG den Worten des Vorsitzenden Richters. Dass er die gerichtliche Instanz nicht anerkennt, macht er zuvor einmal mehr deutlich, indem er beim Eintreten der Richter demonstrativ sitzen bleibt.

Das OLG verurteilt A. zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung weitestgehend ausschließt. Zudem behalten die Richter auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vor.

„Er ist für die Allgemeinheit gefährlich“, sagt der Vorsitzende Richter. Seine „religiöse Verirrung ist so festgewurzelt, dass er nach der Tat weitermorden wollte“.

A., der im Oktober 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam, radikalisiert sich seit Ende 2016 zunehmend. Wann genau die Wurzeln seiner „menschenverachtenden“ Radikalität gelegt wurden, das kann der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats auch nicht beantworten.

2018 wird A. unter anderem wegen Werbens um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung und weil er versuchte, sich im Internet eine Bauanleitung für einen Sprengstoffgürtel zu beschaffen, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Wegen eines Angriffs auf Justizbeamte verlängert sich die Haftstrafe noch.

Nach seiner Entlassung wird er von Landeskriminalamt und Verfassungsschutz observiert, muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. A. galt als islamistischer Gefährder.

Dennoch besorgt er sich direkt nach der Haftentlassung lange Küchenmesser und fährt in die Dresdner Innenstadt. Dass die beiden Touristen aus Nordrhein-Westfalen in sein Visier geraten, ist einerseits Zufall, denn A. beobachtet und verfolgt zunächst andere Menschen. Letztlich greift er aber gezielt die 55 und 53 Jahre alten Männer an, die er als homosexuelles Paar erkennt.

„Es hätte jeden treffen können“, sagt Schlüter-Staats. „Im Prinzip war es ihm egal, wen er dort tötet, nur dass er Ungläubige treffen wollte.“ Die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen, die Urlaub in Dresden machten und an jenem Oktobertag durch die Altstadt bummelten, seien Opfer „seiner tiefverwurzelten Homophobie“ geworden. Er habe die beiden als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ angesehenen freiheitlichen Gesellschaftsordnung angesehen und ihr Leben auslöschen wollen.

Reue zeigt A. mit keiner Silbe. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter schildert er aber stundenlang Details und Motive seiner Tat, was als Geständnis gewertet wird. Auch die DNA-Spuren, Zeugenaussagen und Videobilder belegen eindeutig seine Täterschaft.

Ganz zum Schluss des Prozesstages wendet sich der Vorsitzende Richter noch einmal persönlich an den Angeklagten. Dieser habe sich ein „Zerrbild Gottes“ zurechtgezimmert, durch das er sich auserkoren sah, Menschen nur deshalb zu töten, weil er sie nicht als gottgefällig betrachtete. „Ich bin selbst ein gläubiger Mensch, und deshalb sage ich Ihnen: Das, was Sie getan haben, ist wahrhaft gotteslästerlich gewesen“, sagt Schlüter-Staats mit erhobener Stimme zum Angeklagten.

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