Entlassung von Mutter psychisch Kranker als Betreuerin verfassungswidrig

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Die Mutter einer psychisch Kranken hat mit einer Beschwerde gegen ihre Entlassung als deren Betreuerin vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erzielt. Die Entlassung der Mutter als Betreuerin verkenne die „Bedeutung und Tragweite“ der persönlichen Beziehung der Frau zu ihrer Tochter und verstoße gegen das Familiengrundrecht, erklärte das Verfassungsgericht am Mittwoch. Eine Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg wies das Gericht in Karlsruhe damit zurück.

Die im Jahr 1992 geborene Tochter der Frau leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Ihre Mutter betreute sie. In den Jahren 2018 und 2019 wurde die Betroffene jeweils kurzzeitig in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses behandelt. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine weitere geschlossene Unterbringung „zur Abwendung einer akuten Eigengefährdung“ der Erkrankten dringend erforderlich sei. Von einem Orts- oder Betreuungswechsel riet das Gutachten jedoch ab.

Entgegen der Empfehlung sprach sich die Betreuungsbehörde für einen Betreuerwechsel aus – hin zu einem „unvorbelasteten, familienfremden Berufsbetreuer“. Gegen den „ausdrücklichen Wunsch“ der psychisch Kranken wurde ihre Mutter daraufhin als Betreuerin entlassen. Über ein halbes Jahr lang wurde die Betroffene in einer geschlossenen Einrichtung etwa 120 Kilometer von ihrer Mutter entfernt untergebracht.

Eine Klage der Mutter gegen ihre Entlassung wies das Landgericht Neubrandenburg zurück, wogegen sie Beschwerde einlegte. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts verstößt die Entscheidung des Landgerichts gegen das Familiengrundrecht, das ein Zusammenleben der Familienmitglieder garantiert. Zudem müsse der Wunsch der Betreuten ebenso beachtet werden wie das enge Familienverhältnis. Das Landgericht muss den Fall nun erneut verhandeln.

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