Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot von zwei bienenschädlichen Insektiziden

Bienen als Freizeitbeschäftigung wird in Verbindung zum Umweltschutz immer interessanter für viele Deutsche. - Sushaaa / Shutterstock.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Verbot von zwei bienenschädlichen Insektiziden von Bayer bestätigt. Die Klage von Bayer gegen das Verbot wurde am Donnerstag endgültig abgewiesen, wie der EuGH mitteilte. Die Mittel dürfen im Freiland bereits seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden. (Az.C-499/18 P)

Die EU-Kommission hatte die Verwendung der sogenannten Neonikotinoide 2013 eingeschränkt, weil sie vermutlich Bienen schaden. Dagegen hatten der Bayer-Konzern und eine andere Firma erfolglos vor dem Gericht der EU (EuG) geklagt.  Nach der Niederlage vor dem EuG zog Bayer vor den EuGH. Das Unternehmen bemängelt mehrere Rechtsfehler an dem Urteil. Dies wies der EuGH nun zurück.

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