Mecklenburg-Vorpommerns Verfassungsschutz hat 2017 Hinweise auf mögliche Mittäter beim Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz fehlerhaft nicht an andere Verfassungsschutzbehörden weitergegeben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenkommission, die im Auftrag von Innenminister Torsten Renz (CDU) verschiedene Vorkommnisse im Landesverfassungsschutz untersuchte. Angesichts der Schwere des Anschlags im Dezember 2016 hätte dies aber geschehen müssen, sagte der Kommissionsvorsitzende Torsten Voß am Mittwoch in Schwerin.
Eine vertrauliche Quelle hatte dem Landesverfassungsschutz über eine Verbindung einer Berliner Großfamilie in den Anschlag berichtet. Auch wenn dieser Verdacht nicht erhärtet werden konnte, hätte die Information auch mit den Strafverfolgern geteilt werden müssen, sagte Voß. Quellenschutz habe kein Grund sein dürfen, die Information für sich zu behalten.
Die Kommission kritisierte auch den Umgang des Landesverfassungsschutzes mit einer abgesägten Schrotflinte und einer Dekowaffe, die er 2014 von einem anderen V-Mann in einem anderen Zusammenhang bekommen hatte. Hierüber gebe es in der Behörde kaum schriftliche Unterlagen. Auch in diesen Fällen hätte der Verfassungsschutz die Strafverfolgungsbehörden informieren müssen.
Zudem habe der Verfassungsschutz bis 2020 der Polizei Hinweise auf die Täter eines Raubs vorenthalten, die er seit 2015 von einer Quelle hatte. Laut Voß empfiehlt die Kommission dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommerns unter anderem, seine Mitarbeiter besser auszubilden und mehr Wissenschaftler zu beschäftigen.