Seit dem Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes vor knapp einem Jahr haben sich in Berlin 287 Menschen wegen Diskriminierung durch Behörden beschwert. „Das geht quer durch die Berliner Verwaltung“, sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem „Spiegel“ laut Vorabmeldung vom Freitag. Die meisten Beschwerden, rund hundert Fälle, habe es wegen „rassistischer Zuschreibungen“ gegeben. Bei der Polizei gab es demnach 45 Beschwerden, im öffentlichen Nahverkehr 16.
„Da geht es auch um Vorwürfe des Racial Profiling durch die Polizei – also beispielsweise, dass Schwarze berichteten, aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert zu werden“, sagte Behrendt weiter. Auf dem zweiten Rang folgten Beschwerden über Diskriminierung aufgrund von Behinderungen oder Krankheit.
Vor Einführung des Gesetzes hatten Kritiker gewarnt, das Gesetz werde zu einer Welle von Beschwerden gegen Polizei und Verwaltungsbehörden führen und diese so lahmlegen. „Davon kann keine Rede sein“, sagte Behrendt. „45 Beschwerden bei rund 20.000 Mitarbeitern bei der Polizei zeigen, dass nicht massenhaft Vorwürfe erhoben werden.“
Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland. Auch in Baden-Württemberg plant die neue grün-schwarze Koalition eine entsprechende Regelung. Behrendt zeigte sich darüber erfreut. Wenn die CDU im Südwesten „jetzt sagt, das ist eine gute Sache, und sei es nur, damit sie weiter mit den Grünen regieren darf, dann ist mir das sehr recht“, sagte er dem „Spiegel“.