Früherer islamistischer Kämpfer in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Berliner Kammergericht hat einen 36-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Syrien zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Angeklagte Khalid A. war im August vergangenen Jahres in Potsdam festgenommen worden. Das Urteil fiel bereits am Dienstag.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll sich der Mann 2013 in seinem Heimatland Syrien den als Terrororganisationen eingestuften Gruppen Ahrar al-Tabka und Ahrar al-Scham angeschlossen haben. Die Gruppen kämpften demnach im syrischen Bürgerkrieg gegen Machthaber Baschar al-Assad und wollten einen „religiös-fundamentalistischen Staat nach den Regeln der Scharia“ errichten.

A. soll mit einem Maschinengewehr bewaffnet an den Kämpfen um die Stadt Tabka teilgenommen haben. Nach der Einnahme der Stadt soll er Wohnungen für Kämpfer beschafft haben, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden waren. Zudem sei er Medienvertreter der Islamisten gewesen und habe Ereignisse dokumentiert. Bis Anfang 2014 soll an der Bewachung eines Staudamms mitgewirkt haben.

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