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Kleine Parteien können leichter an Bundestagswahl teilnehmen

Kleine Parteien können leichter an Bundestagswahl teilnehmen

Wahlen - Bild: Marco Verch/CC BY 2.0

Kleinere Parteien haben es wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr leichter, an der Bundstagswahl teilzunehmen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für ein vom Bundestag kürzlich beschlossenes Gesetz, mit dem die Hürden zur Beteiligung der Wahl am 26. September  abgesenkt werden. Die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird auf ein Viertel abgesenkt.

Von der Neuregelung sollen vor allem die kleineren, nicht im Parlament vertretenen Parteien profitieren. Laut Bundeswahlgesetz müssen bisher Kreiswahlvorschläge von Parteien, die im Bundestag oder einem Landesparlament seit der jüngsten Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein – und Landeslisten von bis zu 2000 Wahlberechtigten. Derart hohe Anforderungen würden die betroffenen Parteien in der Pandemie überfordern, hieß es zur Begründung der Neuregelung.

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