Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tätowierungen für wirksam erklärt und seine dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, erklärte das Gericht am Dienstag zur Urteilsbegründung. Zu einer solchen Eignung gehöre auch die Verfassungstreue.
Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis des als Quereinsteiger eingestellten Lehrers gekündigt, weil dieser zum Zeitpunkt der Kündigung eine Tätowierung mit dem SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über den Oberkörper trug. Außerdem hatte der Mann rechtsextreme Motive wie die sogenannte Wolfsangel und die Schwarze Sonne tätowiert.
Auch die ergänzenden Wörter „Liebe Familie“ änderten an der Einschätzung mangelnder Verfassungstreue nichts, erklärte das Gericht. Die zusätzliche Tätowierung war laut Gericht unterhalb des Hosenbunds gestochen und damit regelmäßig nicht zu sehen.
Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kündigung sei außerdem das Vorliegen eines Kündigungsgrunds zum Kündigungszeitpunkt. Eine spätere Änderung oder Ergänzung der Tätowierungen sei somit nicht maßgeblich, entschied das Gericht.