Lebenslange Haft für versuchte Verbrennung von eigener Familie

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Wegen der versuchten Verbrennung seiner Familie hat das Hamburger Landgericht einen 50-Jährigen am Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Exfrau und den gemeinsamen Sohn bei einer „inszenierten Selbsttötung“ mit Benzin übergossen und angezündet hatte. Auch sich selbst setzte der Mann in Brand, um dadurch zu sterben.

Alle Beteiligten überlebten die Tat vom Mai vergangenen Jahres mit schwersten bleibenden Gesundheitsschäden. Das Landgericht verurteilte den Familienvater nun wegen versuchten Mordes sowie Körperverletzungsdelikten und Brandstiftung. Nach Feststellung der Richter stand das Geschehen im Zusammenhang damit, dass die die von ihrem Mann geschiedene Frau kurz zuvor einer möglichen Versöhnung eine endgültige Absage erteilt hatte. Die genauen Zusammenhänge blieben aber auch nach der Verhandlung diffus.

Nach Feststellung des Gerichts spielten sich bei dem Geschehen in der Wohnung der damals 50-jährigen früheren Partnerin des Angeklagten im Stadtteil Lurup schreckliche Szenen ab. Demnach stach dieser zunächst mit einem Messer auf sie ein und fügte ihr dabei tiefe Schnitte in den Hals zu. Daraufhin sprang ihm sein zur Tatzeit zehnjähriger Sohn auf den Rücken und bewirkte so, dass sich die Frau befreite und auf den Balkon flüchtete.

Anschließend überschüttete der Angeklagten dann seinen Sohn mit Benzin aus einer mitgebrachten Plastikflasche und entzündete diesen mit einem Feuerzeug. Das Gleiche wiederholte er bei seiner Exfrau, die zwischenzeitlich wieder von dem Balkon in die Wohnung zurückgekehrt war. Er schüttete auch Benzin in Richtung der ebenfalls anwesenden zwölfjährigen gemeinsamen Tochter. Sie konnte aber flüchten und blieb deshalb körperlich unversehrt.

Letztlich goss der Mann dann im Flur der Wohnung Benzin über sich selbst und auf den Boden und setzte dieses in Brand. Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn im Prozess eine lebenslange Haftstrafe und zusätzlich die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Die Verteidigung plädierte auf eine Haftstrafe von höchstens acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

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