Mehr Zeit für Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt

Plenarsaal des Landtags Sachsen-Anhalt - Bild: Ra Boe / Wikipedia
Plenarsaal des Landtags Sachsen-Anhalt - Bild: Ra Boe / Wikipedia

Für die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt gibt es anders als bei vorangegangenen Landtagswahlen diesmal mehr Zeit. Mit einer Parlamentsreform wurde im vergangenen Jahr auf Antrag von CDU, Linken, SPD und Grünen auch die Landesverfassung geändert. Im Zuge dessen wurde die bisherige First von zwei Wochen gekippt.

Die Landesverfassung vom Juli 1992 hatte in Artikel 65 Absatz zwei bisher vorgeschrieben, dass der erste Wahlgang zur Wahl des Ministerpräsidenten „innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zusammentritt des Landtages stattfinden muss“. Diese Frist wurde gestrichen.

In der Begründung des Entwurftexts hieß es, „diese Frist könnte sich in bestimmten politischen Konstellationen als zu kurz erweisen, insbesondere dann, wenn Koalitionsverhandlungen einen längeren Zeitraum beanspruchen“. Verwiesen wurde dabei auf Erfahrungen „auf Bundesebene und in einer Reihe von Ländern in den letzten Jahren“.

Zudem wird der Landtag in der neuen Wahlperiode erneut verkleinert – von aktuell 87 auf dann 83 Abgeordnete. Bereits in der vergangenen Legislatur schrumpfte das Parlament.

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