Merkel: Grundgesetz auch in der Corona-Pandemie ein „stabiles Fundament“

Angela Merkel - Bild: Bundesregierung/Denzel
Angela Merkel - Bild: Bundesregierung/Denzel

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat das Grundgesetz als ein „stabiles Fundament“ des Zusammenlebens auch in der Corona-Pandemie bezeichnet. Das gelte „uneingeschränkt“ auch für die vergangenen Monate, „in denen uns die Pandemie zu teilweise harten und weitreichenden Einschränkungen von Freiheiten gezwungen hat“, sagte Merkel am Samstag in ihrem wöchentlichen Video-Podcast. Sie äußerte sich zum Tag des Grundgesetzes am Sonntag. Dieses wurde am 23. Mai 1949 verkündet.

Die eingeschränkten Freiheiten würden durch die Grundrechte des Grundgesetzes gegenüber Eingriffen des Staates geschützt, „aber eben nicht grenzenlos“, sagte Merkel. „Wo Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, sind zumindest zeitweise solche Einschränkungen erlaubt.“ Regierungen müssten dabei verhältnismäßig vorgehen und Einschränkungen zeitlich „auf das absolut nötige Maß“ beschränken – „so wie wir es getan haben“.

Das Grundgesetz garantiere aber auch, dass über solche Maßnahmen gestritten werden könne. „Es ist gut und zutiefst demokratisch, dass das seit Beginn der Pandemie immer wieder auch geschehen ist“, sagte die Kanzlerin.

Sie mahnte angesichts sinkender Infektionszahlen und den Fortschritten bei den Corona-Impfungen zur Vorsicht: Es gebe viele Gründe, optimistisch zu sein, „aber besiegt haben wir das Virus noch nicht“. Es bleibe daher gemeinsame Aufgabe, „mit Freiheiten auch verantwortungsvoll umzugehen und aufeinander Rücksicht zu nehmen“.

Die Kanzlerin verurteilte erneut mit scharfen Worten die antisemitischen Vorfälle in den vergangenen Tagen, zu denen es in mehreren deutschen Städten vor dem Hintergrund der Eskalation des Nahostkonflikts gekommen war. „Das Grundgesetz garantiert das Recht zur freien Meinungsäußerung und friedlichen Versammlung. Aber es lässt keinen Raum für Angriffe gegen Menschen anderen Glaubens, keinen Raum für Gewalt, Rassismus und Hetze“, sagte die Kanzlerin.

Es müsse allen klar sein: „Wer Hass gegen Juden auf unsere Straßen trägt, wer volksverhetzende Beleidigungen äußert, stellt sich außerhalb unseres Grundgesetzes.“ Solche Taten müssten konsequent geahndet werden und für die Täterinnen und Täter spürbare Folgen haben.

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