Müller sieht in deutschem Lieferkettengesetz gute Grundlage für europaweite Regelung

Wirtschaft - Bild: FotoArtist via Twenty20
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Nach der Einigung der großen Koalition auf ein Lieferkettengesetz hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) eine ähnliche europaweite Regelung gefordert. „Die Europäische Union sollte nun auf Grundlage der deutschen Regelung einen Vorschlag für die Einhaltung der Menschenrechte in allen europäischen Lieferketten machen“, sagte Müller der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagsausgabe).

Union und SPD hatten sich am Donnerstag nach langem Streit auf den Entwurf für das Lieferkettengesetz verständigt. Es soll noch in der laufenden Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen werden. Gelten soll das Gesetz ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 dann auch für Firmen ab 1000 Beschäftigten. Mit dem Gesetz drohen hohe Strafen, wenn die Unternehmen ihren menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nicht nachkommen. Eine zivilrechtliche Haftung gibt es nicht.

Müller bezeichnete das Lieferkettengesetz in der „Augsburger Allgemeinen“ als „Meilenstein zur Durchsetzung der Menschenrechte in globalen Lieferketten“. Das Gesetz sei ein „wichtiger Schritt für eine gerechte Globalisierung“.

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