Nebenklage fordert für tödlichen Messerangriff in Dresden lebenslange Haft

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Im Dresdner Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Touristen hat auch die Nebenklage lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Zudem beantragte sie, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Mittwoch sagte. Dem Angeklagten werden unter anderem Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Die Verteidigung hingegen plädierte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß, sondern forderte die Anwendung des Jugendstrafrechts auf den 21-jährigen Angeklagten. Das Urteil gegen Abdullah A. soll am Freitag fallen.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt. Er tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf.

A. wurde mehrere Tage nach der Tat gefasst. Zum Auftakt der Verhandlung vor rund drei Wochen schwieg er. Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter schilderte er seine Tat aber sehr detailliert. Reue empfand A. nach Angaben des Sachverständigen Norbert Leygraf nicht.

Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer am 6. Mai lebenslange Haft mit Androhung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Sie sah es als erwiesen an, dass A. im Oktober auf die beiden Männer eingestochen und einen von ihnen getötet hatte.

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