Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag das in dem Bundesland geltende Beherbergungsverbot für Touristen aus anderen Teilen Deutschlands mit sofortiger Wirkung gekippt. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, die aus Infektionsschutzgründen nicht notwendig sei, entschied das Gericht nach eigenen Angaben in einem von einem Urlauber aus Nordrhein-Westfalen angestrengten Eilverfahren. (Az. 13 MN 260/21)
Die Richter verwiesen zur Begründung unter anderem auch auf den Umstand, dass Tagestouristen weiter parallel ohne Testpflicht nach Niedersachsen kommen könnten. Ferner gelte das Verbot nicht für Beherbergungen auf privater Basis oder zu anderen Zwecken sowie bei Aufenthalten in eigenen Ferienwohnungen oder Wohnwagen.
Es gebe auch insgesamt keine sachlich zu rechtfertigenden Gründe, weil die Infektionsdynamik etwa in Schleswig-Holstein oder Hamburg niedriger sei als in bestimmten Gemeinden in Niedersachsen. In der Gesamtbetrachtung trage das geltende Übernachtungsverbot für Gäste aus anderen Bundesländern somit „nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei“, erklärte das Gericht in seinem allgemeinverbindlichen Beschluss. Der Nutzen sei „zweifelhaft“.
Die Richter verwiesen dabei zugleich auf die ohnehin zusätzlich geltenden Schutz- und Hygienekonzepte, die unter anderem eine maximale Kapazitätsauslastung von 60 Prozent in Hotels vorsähen. Dies stelle „ein milderes, aber nahezu gleich effektives Mittel dar“, um einen zu großen Andrang in Urlaubsregionen zu vermeiden.