Polizeianwärter darf wegen Holocaust verharmlosenden Bilds entlassen werden

Symbolbild: Polizist
Symbolbild: Polizist

Die Einstellung eines den Holocaust verharmlosenden Bilds in einem Gruppenchat rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters. Der Nachwuchspolizist scheiterte mit einem Eilantrag gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.

Dem Gericht zufolge sah die Polizei den Anwärter zu Recht als charakterlich ungeeignet an. Sein Verhalten sei den an Polizeivollzugsbeamte zu stellenden Anforderungen nicht gerecht geworden. Er habe mit seinem Verhalten eine antisemitische, allgemein menschenverachtende und diskriminierende Gesinnung an den Tag gelegt.

Der entlassene Polizist hatte im Mai 2020 in einer Polizistenchatgruppe ein Foto von Anne Frank eingestellt, das auf einer mit „Die Ofenfrische“ überschriebenen Pizzaverpackung platziert war. Er stellte zudem ein weiteres Foto von Anne Frank ein, dem eine Liste von Optionen hinzugefügt war, unter anderem die Option „Mit Stern bewerten“.

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