Weil er sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen Anschlag geplant haben soll, muss sich seit Donnerstag ein Bundeswehrsoldat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verantworten. Die Anklage wirft Franco A. unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat „aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung“ heraus vor. Der 32-Jährige verfüge über eine „seit Jahren verfestigte rechtsextremistische Gesinnung“ und habe eine besondere Abneigung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens.
Der Rechtsextremist soll sich unter „erheblichem organisatorischen Aufwand“ als syrischer Flüchtling ausgegeben haben, um den Tatverdacht bei späteren Ermittlungen auf Asylbewerber in Deutschland zu lenken. Als angeblicher Flüchtling durchlief er im Dezember 2016 das Asylverfahren und erlangte den subsidiären Schutzstatus.
Mögliche Opfer seines mutmaßlich geplanten Anschlags sollen der damalige Bundesjustizminister und heutige Außenminister Heiko Maas (SPD), die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder eine Menschenrechtsaktivistin gewesen sein. Für seinen Plan beschaffte sich A. laut Anklage eine Pistole, die er im Januar 2017 auf einer Toilette im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll.
Zudem soll der 32-Jährige Munition und Sprengkörper aus den Beständen der Bundeswehr an sich genommen und weitere unerlaubte Gewehre besessen haben. A. wurde im Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen zu entnehmen, festgenommen und einen Tag später wieder freigelassen. Zwischen April und November 2017 befand er sich erneut in Untersuchungshaft. Seitdem ist er auf freiem Fuß.
In ihrem Eingangsstatement wies die Verteidigung einen Großteil der Vorwürfe am Donnerstag zurück. A. habe keinen Anschlag begehen wollen und sei kein Rechtsextremist. Er habe sich über Monate als Flüchtling ausgegeben, um die „Sicherheitslücken des Systems“ aufzuzeigen, und sei nun einer „öffentlichen Hetzjagd“ und „Rufmord ausgesetzt. Bis Mitte August sind noch elf weitere Verhandlungstage angesetzt. Im nächsten Termin am Dienstag will sich A. selbst teilweise zu den Vorwürfen einlassen.
Der Beginn des Prozesses verzögerte sich immer wieder: Der Staatsschutzsenat am Frankfurter OLG entschied im Juni 2018, das Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt zu eröffnen. Nach Ansicht des Senats lag kein ausreichender Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Daher sah sich das OLG selbst nicht als zuständig an. Gegen diesen Beschluss legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof hob den Senatsbeschluss daraufhin im August 2019 auf und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG.
Der Linken-Politiker André Hahn sieht im Fall A. ein Versagen der Kontrollbehörden. „Man hat viel zu lange weggeschaut und man hat erst unter dem Druck dieser Kontrolltätigkeit überhaupt seine eigene Position auf den Prüfstand gestellt“, sagte er im Bayerischen Rundfunk. Er selbst habe sich nicht vorstellen können, dass das Ausgeben als Flüchtling gelingen könnte.
„Die Überlegung zu haben, einen Anschlag zu begehen, um Hass auf Ausländer zu schüren, das war außerhalb meiner Vorstellungwelt“, sagte Hahn. Die rechte Gesinnung A.s habe beim Militärischen Abschirmdienst, dem Geheimdienst der Bundeswehr, offenbar niemanden beunruhigt.