Ein seit Ende 2018 laufender Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aus dem Irak ist am Donnerstag nach zusätzlichen Beweisanträgen der Verteidigung vor dem Berliner Kammergericht unterbrochen worden. Der Senat wolle vor dem erwarteten Urteil nicht den Eindruck erwecken, „dass er an nichts mehr interessiert“ sei, sagte der Vorsitzende Richter. Ein Verteidiger hatte beantragt, weitere Zeugen in der Sache zu hören. Das Verfahren läuft bereits seit Ende 2018, seit September 2017 befinden sich die Verdächtigen in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft wirft den irakischen Angeklagten Raad A. und Abbas R. vor, als IS-Mitglieder Kriegsverbrechen in der irakischen Metropole Mossul begangen zu haben. Sie sollen sich der Dschihadistenmiliz im Juni 2014 angeschlossen haben. Die beiden Männer sollen sich unter anderem an einer Hinrichtung beteiligt haben. A. soll nach seiner Ankunft in Deutschland im Juli 2015 auch versucht haben, zwei Landsleute für den IS zu gewinnen und einen anderen zu einem Attentat zu überreden.
Von der Befragung der in Mossul lebenden Zeugen erhofft sich die Verteidigung weitere Erkenntnisse zum Aufenthaltsort einer der Angeklagten während der Hinrichtung. Bei einem der Zeugen soll es sich außerdem um einen Augenzeugen der Hinrichtung handeln. Dieser könne bestätigen, dass sein Mandant bei der Tat nicht anwesend gewesen sei, sagte der Verteidiger in seinem Beweisantrag.
In dem Prozess war zuletzt bereits plädiert worden. Für A. forderte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe, für R. eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die Verteidigung forderte, die beiden Angeklagten freizusprechen. Die Plädoyers müssen nach der neuerlichen Öffnung der Beweisaufnahme erneut gehalten werden. Die Fortsetzung des Verfahrens wurde für den 4. Juni angesetzt.