Der wegen seiner Finanzen unter Druck stehende britische Premierminister Boris Johnson hat eine Sorge weniger. Eine angeblich ausstehende Schuld von umgerechnet 624 Euro habe keinen Bestand, berichte die britische Nachrichtenagentur PA am Donnerstag unter Berufung auf Justizkreise. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet, der Premier habe trotz eines Gerichtsurteils von Ende Oktober 535 Pfund an einen unbekannten Kläger nicht zurückgezahlt.
Johnsons Büro hatte nach eigenen Angaben beantragt, die Forderung als „völlig unbegründet“ zu streichen. Dem stimmte ein Richter offenbar zu. Medienberichten vom Donnerstag zufolge hatte eine bekannte Corona-Verschwörungstheoretikerin die Summe von Johnson eingefordert, weil er sie wiederholt verleumdet habe.
Den Berichten zufolge leitet die Frau häufig Verfahren gegen verschiedene Institutionen ein und schickt Kopien davon unter anderem an die Queen, die BBC und das Parlament. Die gerichtliche Entscheidung sei in Abwesenheit von Johnson und von einem eigentlich nicht dafür zuständigen Gericht getroffen worden.
Ein Sprecher Johnsons hatte am Mittwoch gesagt, der Fall werde geprüft und habe nichts mit der umstrittenen Luxus-Renovierung von Johnsons Dienstwohnung zu tun. Dafür seien alle Rechnungen fristgemäß bezahlt worden – entweder von der Regierung oder von Johnson selbst.
Wegen der Renovierung der Dienstwohnung hat die für die Überwachung der Parteien- und Wahlfinanzierung zuständige Wahlkommission eine offizielle Untersuchung eingeleitet, die klären soll, ob die Renovierung über private Spenden oder auf andere unlautere Weise finanziert wurde. Der konservative Premier bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Johnsons ehemaliger Chefberater Dominic Cummings hatte Pläne Johnsons, „heimlich“ private Spender für den Umbau aufkommen zu lassen, durchsickern lassen. Auch andere Enthüllungen der jüngsten Zeit, die Johnson unter anderem im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in sehr schlechtes Licht rücken, werden Cummings zugeschrieben.