Strafen für Impfpass-Fälscher, Aus fürs Küken-Töten und weniger Verpackungsmüll – 44 neue Gesetze billigte der Bundesrat

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Nicht weniger als 44 Gesetze billigte der Bundesrat auf seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag. Ein Überblick über wichtige Neuregelungen:

Fälschung vom Impfpässen:

Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich künftig strafbar. Das neue Gesetz sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahre Haft vor, für die Nutzung eines entsprechenden Ausweises bis zu ein Jahr Haft.

Maskenpflicht von Kindern:

Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sollen in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt,

Flugreisen:

Passagiere müssen bei der Einreise nach Deutschland – etwa per Test – darlegen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.

Impfpass:

Neben Ärzten können künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen. Dies soll insbesondere beim geplanten digitalen Impfausweis angewandt werden.

Hass im Netz:

Wer Opfer von Hass im Netz geworden ist, soll es künftig leichter haben, dagegen vorzugehen. Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden müssen dafür nutzerfreundlicher werden. Zudem muss ein Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen zu Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerks eingeführt werden.

Renten:

Wegen der Corona-Krise bleiben in diesem Jahr die sonst üblichen Rentenerhörungen aus, allerdings verhindert ein gesetzlicher zugleich eine Absenkung der Altersbezüge. Im Westen gibt es eine Nullrunde, im Osten eine Minierhöhung um 0,72 Prozent – aber auch nur wegen der gesetzlich geregelten schrittweisen Anpassung an das Westniveau.

Menschen mit Behinderung:

Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll zu Erleichterungen im Alltag und im Arbeitsleben führen. So sollen etwa Assistenzhunde künftig Zutritt haben zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften – auch wenn Hunde dort sonst verboten sind.

Urheberrecht:

Upload-Plattformen wie Youtube oder Tiktok müssen künftig kreative Inhalte lizenzieren, die von Usern auf den Plattformen geteilt werden. Erlaubt bleiben soll aber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zweck der Karikatur oder der Parodie

Küken:

Das Töten männlicher Küken wird in Zukunft verboten sein. Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden.

Verpackungsmüll:

In Deutschland soll künftig deutlich weniger Kunststoffmüll aus Verpackungen anfallen. So müssen Restaurants und Cafés Waren zum Mitnehmen künftig auch in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten. Die Mehrweg-Alternativen für Plastikbecher oder Styropor-Schalen sind ab 2023 vorgesehen.

Wohnungsbau:

Mietwohnungen sollen künftig nicht mehr so leicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das neue Gesetz soll zudem dazu beitragen, dass freies Bauland schneller aktiviert wird und somit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. In Bebauungsplänen soll es möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.

Bundestagswahl:

Kleinere Parteien haben es wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr leichter, an der Bundstagswahl teilzunehmen. Die Zahl der für Landeslisten und Kreiswahlvorschläge erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird auf ein Viertel abgesenkt.

Betriebsräte:

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können künftig leichter einen Betriebsrat gründen. Das neue Gesetz soll zudem die Wahl des Gremiums im Betrieb vereinfachen und dessen Arbeit allgemein fördern. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge wird reduziert, die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren für das aktive und passive Wahlrecht wurde gestrichen – nun sind Beschäftigte ab 16 wahlberechtigt.

Helmut Kohl:

An den früheren CDU-Bundeskanzler wird künftig eine Stiftung erinnern. Sie orientiert sich an bereits bestehenden Stiftungen zum Gedenken an frühere Bundeskanzler wie Konrad Adenauer (CDU) oder Willy Brandt (SPD).

Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern:

Die Länder haben erhebliche Bedenken gegen das vom Bund geplante Gesetz zum Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Sie befürchten, nach einer Anschubfinanzierung des Bundes langfristig auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wegen der Differenzen ist unklar, ob das Gesetz wie geplant noch vor der Sommerpause unter Dach und Fach gebracht werden kann.

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