Mietwohnungen sollen künftig nicht mehr so leicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Dazu soll in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung in Eigentum künftig von einer Genehmigung abhängig gemacht werden und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wie es das am Freitag vom Bundesrat gebilligte Baulandmobilisierungsgesetz vorsieht. Dieses hatte der Bundestag Anfang Mai beschlossen.
Die Neuregelung soll vor allem dazu beitragen, dass freies Bauland schneller aktiviert wird und somit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Es stärkt etwa die Vorkaufsrechte für Kommunen. In Bebauungsplänen soll es künftig zudem möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.