Umweltbundesamt fordert nach Karlsruher Klima-Urteil früheren Kohleausstieg

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Symbolbild: Tagebau Kohlewerk

In der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelösten Debatte um ein schärferes Klimaschutzgesetz hat der Chef des Bundesumweltbundesamts, Dirk Messner, einen vorgezogenen Kohleausstieg gefordert. „Wir brauchen den Kohleausstieg bis 2030“, sagte Messner den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. „Nur so kann Deutschland auf dem Pfad zu deutlich unter zwei Grad Erderwärmung bleiben. Wenn wir erst 2038 aussteigen, reicht das nicht.“

Der späte Ausstieg bremse auch den nötigen Ausbau der Energieerzeugung aus Sonne und Wind ab. Bei den erneuerbaren Energien müsse Deutschland „deutlich zulegen, sonst scheitert die Energiewende“, mahnte Messner. Er forderte deshalb, Deutschland müsse „fünfmal so viel Windenergie pro Jahr bauen“ wie im vergangenen Jahr und bei Photovoltaik dreimal so viel wie heute. Die jetzigen Ausbauraten und Ziele reichten nicht aus, um den Kohlestrom zu ersetzen.

„Nur wenn wir beides schaffen – Kohleausstieg bis 2030 und deutlich mehr Strom aus Wind und Sonne – bleiben wir für Deutschland auf dem Weg zu deutlich unter zwei Grad“, sagte Messner mit Blick auf das Ziel des Pariser Klimaabkommens. „Das erwartet die junge Generation zurecht von uns.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass im deutschen Klimaschutzgesetz ausreichende Vorgaben für die Minderung der CO2-Emissionen ab 2031 fehlen. Den Karlsruher Richtern zufolge ist das Gesetz teilweise verfassungswidrig, weil Lasten auf die Zeit nach 2030 verschoben und so Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt würden. Die Bundesregierung kündigte daraufhin an, rasch ein neues Gesetz auf den Weg bringen zu wollen.

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