Urteil: Eigentümer gestohlener Berliner Goldmünze bekommt rund eine Million Euro

Justitia (über cozmo news)
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Im Zivilrechtsstreit um die Zahlung einer Versicherungssumme für die vor vier Jahren aus dem Berliner Bode-Museum gestohlene Goldmünze hat der Eigentümer zum Teil Recht bekommen. Er hat laut Kammergericht Anspruch auf 1,26 Millionen Euro von der Versicherung, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Die geforderten mehr als drei Millionen Euro gestand das Gericht dem Eigentümer wegen einer nicht gemeldeten Sicherheitslücke nicht zu.

Nach dem Diebstahl der hundert Kilogramm schweren Münze im März 2017 hatte die Versicherung dem Eigentümer nur 20 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt. Mit dem Versuch, eine Forderung über 3,36 Millionen Euro plus Zinsen einzuklagen, scheiterte der Eigentümer vor dem Berliner Landgericht. Dagegen legten sowohl der Besitzer als auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin des Bode-Museums Berufung ein.

Nach Auffassung des Kammergerichts ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt, ihre Leistung um die Hälfte zu kürzen, weil die Stiftung einen defekten Fensterflügel im Herrenumkleideraum nicht als sogenannte Gefahrerhöhung meldete. Wegen des Defekts habe die elektronische Sicherungsüberwachung nicht mehr richtig funktioniert, sondern durchgehend einen Alarm wegen eines vermeintlich geöffneten Fensters angezeigt. Das defekte Fenster sei daraufhin aus der Überwachung „herausgenommen worden“, um die Alarmanlage wenigstens für die übrigen Räume wieder nutzen zu können.

An besagtem Fenster sei die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs jedoch besonders hoch gewesen, weil sich darunter ein Vorbau befinde, der über eine Leiter sehr leicht zu erreichen sei. Das Gericht führte an, dass die Versicherung die Police nicht abgeschlossen hätte, wenn sie von der abgeschalteten Alarmanlage gewusst hätte. Den Defekt nicht zu melden, sei grob fahrlässig gewesen. Eine Leistungskürzung um 50 Prozent sei deshalb angemessen.

Abzüglich einer bereits geleisteten Zahlung bleibt eine Summe von 1,26 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Strafprozess um die gestohlene Goldmünze „Big Maple Leaf“ endete im vergangenen Jahr mit mehrjährigen Jugendhaftstrafen für drei von vier Angeklagten. Der Diebstahl hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

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