Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Urteile in einer Untreueaffäre rund um den ehemaligen Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU) und die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee größtenteils bestätigt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, blieben die von den Angeklagten und von der Staatsanwaltschaft angestrebten Revisionen gegen die Entscheidung des Landgerichts München II weitgehend erfolglos. Dieses hatte Bewährungsstrafen verhängt.
In dem Fall ging es um die Finanzierung von Reisen, Feiern und Geschenken für Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse mit institutseigenen Geldern in den Jahren 2009 bis 2012. Kreidl war in seiner Eigenschaft als Landrat zugleich Chef des Gremiums. Er wurde vom Münchner Landgericht II 2019 deshalb zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der frühere Vorstandschef der Sparkasse erhielt in dem Verfahren eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.
Nach Feststellungen des Landgerichts wurden mit den veruntreuten Geldern unter anderem Reisen von Verwaltungsratsmitgliedern und ihren Frauen in Fünf-Sterne-Hotels in Österreich sowie private Geburtstagsfeiern bezahlt. Insgesamt entstand dem Institut ein Schaden von rund 250.000 Euro. Der BGH wertete das Urteil der Münchner Richter größtenteils als rechtsfehlerfrei. Lediglich bei einzelnen Vorwürfen korrigierten sie deren rechtliche Einstufung.