Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen eine Chatpartnerin im Fall Metzelder gegen eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro eingestellt. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Über ihren Verteidiger räumte die Angeschuldigte das ihr vorgeworfene Tatgeschehen demnach ein und erklärte ihr Bedauern darüber, das in der Chatkommunikation mit dem ehemaligen Profifußballer Christoph Metzelder erhaltene kinderpornografische Bildmaterial nicht schneller an die Polizei weitergeleitet zu haben.
Der 42-Jährigen wurde vorgeworfen, sich im Sommer 2019 in Chats mit dem Ex-Fußballnationalspieler durch positive Kommentierungen kinderpornografischer Bilder und durch Äußerungen, die mutmaßlich ein entsprechendes Interesse ausdrückten, um den Erhalt solcher Bilder bemüht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wertete das als Straftat.
Zunächst lehnte die Beschuldigte wiederholt eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße ab. Im April erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch einlegte, bevor sie nun einlenkte.
Metzelder war vor rund zwei Wochen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Auf seinem Mobiltelefon hatten Ermittler kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Angeklagte im Jahr 2019 an drei Frauen insgesamt 29 Bild- und Videodateien geschickt hatte.