Das Strafverfahren wegen angeblich massenhaft falscher Asylentscheide in der Bremer Zweigstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist mit einer Geldstrafe für einen angeklagten Rechtsanwalt zu Ende gegangen. Das Bremer Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen zwei Fällen von sogenannter Vorteilsgewährung zur Zahlung von 6000 Euro, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Anwalt soll mit der ehemaligen Leiterin der Außenstelle kooperiert haben, um Mandanten in Asylverfahren Vorteile zu verschaffen. Der Vorwurf der Vorteilsgewährung bezog sich darauf, dass er der Frau zwei Hotelübernachtungen bezahlte. Das Verfahren gegen frühere Chefin der Behörde war bereits Ende April gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt worden. Darauf hatten sich die Beteiligten zuvor verständigt.
Im Fall des mitangeklagten Anwalts lief das Verfahren zunächst aber noch weiter. Der Bamf-Skandal um angeblich massenhafte falsche Asylentscheidungen hatte vor drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt, anfangs war von weit über tausend Fällen die Rede gewesen. Die Leiterin der Bremer Außenstelle und die damalige Bamf-Präsidentin Jutta Cordt wurden entlassen. Die Vorwürfe fielen anschließend allerdings weitestgehend in sich zusammen.