Es geht um fast 40.000 Pistolen: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag in Karlsruhe über den illegalen Export der Waffen nach Kolumbien über den Umweg USA. Vor zwei Jahren wurden drei ehemalige Manager des Waffenbauers Sig Sauer deswegen vom Landgericht Kiel zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt, der Gewinn in Höhe von 11,1 Millionen Euro sollte eingezogen werden. Gegen die Einziehung des Gelds zog Sig Sauer vor den BGH. (Az. 3 StR 518/19)
Eine Tochterfirma in den USA hatte sich nach Feststellung des Kieler Gerichts dazu verpflichtet, Waffen an die kolumbianische Polizei zu liefern. Diese Waffen seien dann in Deutschland produziert und zwischen 2009 und 2011 an die Tochterfirma geliefert worden, die sie nach Kolumbien weiter exportierte. Bei den deutschen Behörden wurde demnach nur eine Genehmigung für die Lieferung in die USA eingeholt – obwohl die Ausfuhr nach Kolumbien bereits geplant gewesen sei.
Das Gericht ging davon aus, dass diese Lieferung angesichts der Menschenrechts- und Sicherheitslage in Kolumbien aber nicht genehmigt worden wäre. In dem südamerikanischen Land herrschte 50 Jahre lang Bürgerkrieg zwischen der Regierung, Guerillakämpfern und paramilitärischen Verbänden, die ihre Kämpfe mit Entführungen und Drogenhandel finanzierten. Hunderttausende Menschen starben, Millionen mussten fliehen. Auch nach Unterzeichnung des Friedensvertrags mit der größten Guerillagruppe Farc im Jahr 2016 sind bewaffnete Banden weiter aktiv.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren dem Verfahren in Kiel „äußerst aufwändige internationale Ermittlungen“ vorausgegangen, an denen neben eigenen Spezialisten auch Experten des Zollfahndungsamts in Hamburg beteiligt waren. Die Angeklagten wurden wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt. Der Export nach Kolumbien habe gegen die Genehmigungen verstoßen, weswegen auch die Ausfuhr in die USA rückwirkend ohne Genehmigung erfolgt sei, urteilte das Kieler Gericht.
Drei Gesellschaften aus der Unternehmensgruppe Sig Sauer legten Revision ein. Sie machen nach Angaben des BGH auch Verfahrensfehler geltend. Ende März entschied der BGH in einem Prozess um den Export von Waffen nach Mexiko durch Heckler & Koch, dass ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts weitestgehend bestehen bleibt und die Gewinne aus dem illegalen Export eingezogen werden.