Die Verbote von zwei am Wochenende in Berlin geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen bleiben bestehen. Nach dem Verwaltungsgericht bestätigte am Freitagabend auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin die Verbote. Das OVG wies die gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts erhobenen Beschwerden zurück.
Die Beschwerdeführer hätten die Annahme, dass die Versammlungen wegen zu befürchtender Verstöße gegen „infektionsschutzrechtliche Hygienevorschriften“ verboten werden durften, „nicht durchgreifend in Zweifel gezogen“, erklärte das OVG. Die negativen Erfahrungen aus der jüngsten Vergangenheit mit dem zu erwartenden Teilnehmerkreis aus der sogenannten Querdenker-Szene, rechtfertigten diese Annahme. Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.
Die Großdemonstration unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ hätte am Samstag stattfinden sollen. Diese wäre mit 16.000 angemeldeten Teilnehmern der größte Aufzug am Wochenende gewesen. Geplant war, aus verschiedenen Richtungen zur Siegessäule zu ziehen. Der zweite gerichtlich verbotene Aufzug ist die Versammlung „Pfingsten in Berlin“.
Die Polizei in Berlin stellt sich nach eigenen Angaben trotz des Verbots mehrerer Demonstrationen in der Stadt auf ein Protestwochenende ein. Neben coronakritischen Demonstrationen wurden zahlreiche andere Proteste unter anderem zu Mieten und dem Nahostkonflikt angemeldet.