Die EU-Kommission hat wegen möglicher Wettbewerbsverstöße ein Verfahren gegen den Internetkonzern Google wegen dessen Online-Werbediensten eingeleitet. Das Unternehmen habe womöglich gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem es seine eigenen Technologiedienste für Online-Werbung zulasten konkurrierender Anbieter, Werbetreibender und Online-Verleger bevorzugt habe, erklärte die Kommission am Dienstag. Google machte im vergangenen Jahr rund 80 Prozent seines Umsatzes mit Werbung.
Google sammle Daten für gezielte Werbung, verkaufe Werbeflächen und agiere auch als Online-Werbevermittler, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Damit ist das Unternehmen auf fast allen Ebenen der Wertschöpfungskette für Online-Werbeanzeigen vertreten“, gab sie zu bedenken. „Wir vermuten, dass Google es konkurrierenden Online-Werbediensten erschwert haben könnte, am Wettbewerb im Bereich der Werbetechnologie teilzunehmen.“
Das nun eingeleitete förmliche Kartellverfahren konzentriert sich nach Angaben der Kommission auf den Bereich der Werbeanzeigen. Dort biete Google sowohl für Werbetreibende als auch für Verleger eine Reihe von Diensten an. Geklärt werden soll nun unter anderem auch die Frage, inwieweit Google die Möglichkeiten Dritter, etwa Werbetreibender oder Verleger, beschränkt, auf Daten zur Nutzeridentität oder zum Nutzerverhalten zuzugreifen, die Google zur Verfügung stehen.
Ein Google-Sprecher sicherte zu, mit der Kommission „konstruktiv“ zusammenzuarbeiten und alle Fragen zu beantworten. Zugleich werde das Unternehmen die Vorteile seiner Produkte für Firmen sowie auch für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher darlegen. Die Google-Produkte seien „konkurrenzfähig und effizient“.
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