Künftig wird es mehr Frauen in den Vorständen großer Unternehmen geben. Der Bundesrat billigte am Freitag das entsprechende Gesetz zur verbesserten Teilhabe von Frauen. Damit kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag darauf soll es in Kraft treten.
Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Von dieser Regelung sind nach Angaben der Bundesregierung derzeit etwa 70 Unternehmen betroffen – von denen 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben.
Alle anderen Unternehmen sollen in Zukunft begründen müssen, warum sie es sich nicht zum Ziel setzen, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die gar keine Zielgröße für den Frauenanteil nennen oder keine Begründung abgeben, werden künftig sanktioniert.
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes legt der Bundestagsbeschluss eine feste Frauen- beziehungsweise Männerquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten fest. Zu diesen Unternehmen gehören etwa die Deutsche Bahn oder die Deutsche Flugsicherung. In Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern soll zudem mindestens eine Frau vertreten sein. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen oder bei der Bundesagentur für Arbeit gilt künftig eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen.
Das Gesetz regelt außerdem den Umgang mit Mutterschutz, Elternzeit, Pflege eines Familienangehörigen oder Krankheit. Ein Vorstandsmitglied kann während einer solchen Auszeit künftig vollständig von allen Rechten und Pflichten sowie dem Haftungsrisiko befreit werden. Hierfür hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.
In einer begleitenden Entschließung bedauert die Länderkammer indes, dass der Bundestag keine echte Frauenquote für die Vorstandsebene börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beschlossen habe, sondern nur eine Mindestbeteiligung. Ebenso wird bedauert, dass der Bundestag die feste Mindestquote für den Aufsichtsrat nicht – wie vom Bundesrat erbeten – auch auf weitere Unternehmen ausweitete.
Die Bundesregierung möge nun die Auswirkungen des Gesetzes in seiner jetzigen Form genau beobachten, bat der Bundesrat. Sollte sich herausstellen, dass die erhoffte Wirkung der Mindestbeteiligung nicht eintrete, sei ein zügiges Nachjustieren nötig.
Das unter dem Dach des Wirtschaftsforums der SPD gegründete überparteiliche Netzwerk „Women In Lead“ begrüßte am Freitag unterdessen, dass der Bundesrat dem Führungspositionen-Gesetz zustimmte. „Wir können es uns ebenso wenig leisten, auf gute Managerinnen zu verzichten wie auf gute Manager“, erklärte Mit-Initiatorin Ines Zenke. „Unternehmen profitieren von gemischten Teams“, betonte sie.