Bundestag verlängert epidemische Notlage bis 30. September

Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig
Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig

Der Bundestag hat die wegen der Corona-Pandemie verhängte epidemische Notlage um weitere drei Monate bis zum 30. September verlängert. Die erstmals im März 2020 vom Bundestag festgestellte „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ ermöglicht es dem Bundesgesundheitsministerium und anderen Regierungsstellen, weitreichende Verordnungen gegen die Pandemie zu erlassen. Die derzeitige Regelung wäre ohne Verlängerung am 30. Juni ausgelaufen.

Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 375 Abgeordnete, 218 stimmten mit Nein, es gab sechs Enthaltungen. Die Zahl der Gegenstimmen war damit deutlich höher als bei früheren Abstimmungen zur Feststellung der Notlage.

Geschlossen gegen die Regierungsvorlage votierten AfD, FDP und Linke. Es gab aber auch 13 Gegenstimmen aus der CDU/CSU und eine aus der SPD, zudem drei Enthaltungen von Unionsabgeordneten. Die Grünen unterstützten weitgehend geschlossen bei drei Enthaltungen die weitere Feststellung der epidemischen Notlage.

Derzeit hängen rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab – etwa Regelungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschließungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, war nach Koalitionsangaben einer der Gründe für die Verlängerung der Notlage.

Während die epidemische Notlage verlängert wird, soll die im April eingeführte so genannte Bundesnotbremse  am 30. Juni auslaufen. Bei der epidemischen Notlage und der Bundesnotbremse handelt es sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Die erst im April eingeführte Bundesnotbremse sieht vor, dass der Bund einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten durchsetzen kann. Derart hohe Inzidenzen werden derzeit allerdings nicht mehr verzeichnet.

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