Die EU-Kommission will in diesem Jahr bereits mehr als hundert Milliarden Euro an Schulden aufnehmen, um erste Zahlungen aus dem Corona-Hilfsfonds zu ermöglichen. Die Behörde plant nach eigenen Angaben vom Dienstag, 2021 langfristige Anleihen im Wert von 80 Milliarden Euro auszugeben. Dies solle durch kurzzeitig laufende Anleihen im Wert von mehreren zehn Milliarden Euro ergänzt werden, „um die verbleibenden Finanzierungserfordernisse abzudecken“.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten den 750 Milliarden Euro schweren Hilfsfonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Juli vergangenen Jahres vereinbart. Am Montag erhielt die Kommission das grüne Licht aller Mitgliedstaaten, um zur Finanzierung gemeinsame Schulden in beispielloser Höhe aufzunehmen. Erste Anleihen will Brüssel noch im Juni ausgeben, die ersten Auszahlungen könnten im Juli erfolgen.
Wie die Behörde nun erläuterte, kann sie insgesamt sogar bis zu 800 Milliarden Euro an Schulden aufnehmen. Dies liegt daran, dass sich die 750 Milliarden Euro auf Preise von 2018 beziehen und durch die Inflation nun mittlerweile 800 Milliarden erreicht werden. Die EU werde damit in den kommenden Jahren der größte Herausgeber von auf Euro laufenden Anleihen, hieß es.
Die Auszahlung der EU-Gelder an die Mitgliedstaaten ist an strikte Kriterien und auch Reformvorgaben geknüpft. Mindestens 37 Prozent des Geldes muss in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden, 20 Prozent in die Digitalisierung. Jedes Land muss bei der Kommission einen Ausgabenplan einreichen, der von Brüssel geprüft wird.
Zurückgezahlt werden sollen die Corona-Schulden der EU bis zum Jahr 2058. Da knapp die Hälfte der Hilfen an die Mitgliedstaaten als Darlehen vergeben wird, müssen diesen Teil die Empfängerländer tilgen.
Mehr als die Hälfte sind aber Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Wie die für sie aufgenommenen Schulden getilgt werden sollen, ist noch unklar. Beschlossen ist ab 2021 bereits eine EU-Abgabe auf Plastikmüll. Geplant sind zudem eine Digitalsteuer, ein Aufschlag auf Importe aus Drittstaaten mit geringeren Umweltauflagen sowie eine Ausweitung des Emissionshandels auf Luft- und Schifffahrt.