Nach Beurteilung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission die Grenzwerte für Stickoxide bei der Prüfung von Neuwagen rechtswidrig geändert. Dies hätten nur Parlament und Rat tun dürfen, argumentierte Generalanwalt Michal Bobek am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen, die Kommission sei dazu nicht befugt. Es ging um eine 2016 erlassene Verordnung zur Messung der Abgase beim Fahren. (Az. C-177/19 P u.a.)
Darin legte die Kommission Grenzwerte für Stickoxide fest, die neu zuzulassende Diesel-Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen. Sie lockerte dabei allerdings teils die Grenzwerte der Euro-6-Norm. Dagegen klagten die Städte Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich vor dem Gericht der EU (EuG). Gegen das EuG-Urteil zogen wiederum die Kommission sowie Deutschland und Ungarn vor die nächsthöhere Instanz, den EuGH.
Nach Ansicht Bobeks hat das EuG allerdings richtig entschieden. Er schlug den Richtern vor, die Rechtsmittel von Deutschland, Ungarn und der Kommission zurückzuweisen. Der EuGH muss sich in seinem Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, tut dies aber oft.