EuGH: Lettland darf Verkehrssünden-Strafpunkte nicht öffentlich machen

EuGH/Justizia
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Lettland darf sein Verkehrssündenregister nicht frei zugänglich machen. Dies ist datenschutzwidrig, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Ausreichende rechtfertigende Gründe habe Lettland nicht genannt. (Az: C-439/19)

In Lettland sind die Informationen über gegen Fahrzeugführer verhängte und ins Verkehrssündenregister eingetragene Strafpunkte öffentlich zugänglich. Sie werden von der hierfür zuständigen Direktion für Straßenverkehrssicherheit jedem übermittelt, der dies beantragt. Irgendein Grund oder ein „besonderes Interesse“ ist dafür nicht erforderlich. Unter anderem können daher auch kommerzielle Datenbanken die Informationen bekommen.

Gegen diese Freizügigkeit klagte ein Autofahrer, der schon mehrere Strafpunkte gesammelt hatte. Das lettische Verfassungsgericht hatte Zweifel, ob die Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind und legte die Klage daher dem EuGH vor.

Die Große Kammer des EuGH urteilte, dass die Datenschutzgrundverordnung der lettischen Regelung entgegensteht. Die von Lettland zur Begründung vorgebrachte Behauptung, die Prangerwirkung erhöhe die Straßenverkehrssicherheit, sei „nicht nachgewiesen“. Auch das Recht der Bürger auf Zugang zu amtlichen Dokumenten könne die Preisgabe privater Daten nicht rechtfertigen.

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