Gericht in Hongkong erlaubt homosexuellen Paaren gemeinsamen Wohnungsbesitz

Symbolbild: Homosexualität
Symbolbild: Homosexualität

Ein Gericht in Hongkong hat homosexuellen Paaren mit einem Urteil zum gemeinsamen Besitz von staatlich geförderten Wohnungen den Rücken gestärkt. Die bisherige Regelung, wonach Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht als Familienmitglied des Eigentümers anerkannt werden, stelle eine „rechtswidrige Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung dar“, erklärte der Oberste Gerichtshof am Freitag.

Das Urteil ist ein weiterer juristischer Sieg für den Kläger Henry Li, der zusammen mit seinem inzwischen verstorbenen Mann Edgar Ng vor Gericht gezogen war. Ng hatte 2018 eine von der Regierung subventionierte Wohnung in Hongkong gekauft. Ein Jahr zuvor hatte das Paar in Großbritannien geheiratet. In der chinesischen Sonderverwaltungszone sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht zugelassen. Auf Grundlage der damaligen Gesetze konnte er seinen Mann nicht zum Miteigentümer der Wohnung bestimmen.

Li und Ng hatten im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen die Benachteiligung homosexueller Partner bei Erbschaften geklagt. Ng war im Dezember gestorben. Mit seinen Klagen wollte er verhindern, dass er seine Wohnung ohne Testament nicht an seinen Mann vererben kann.

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