Heil begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu ausländischen Pflegekräften

Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil - Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte begrüßt. Es sei „wegweisend und richtig“, sagte Heil am Freitag in der Sendung „Frühstart“ der Sender RTL und ntv. „Arbeit hat eine Würde. Egal ob Sie aus Bukarest oder aus Bottrop kommen: Wenn Sie arbeiten, dann haben sie einen anständigen Lohn verdient.“

Es sei nicht in Ordnung, dass Menschen aus Mittel- und Osteuropa und anderen Teilen der Welt „bei uns 24 Stunden im Haus gehalten werden und nicht wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt werden“, sagte Heil.

Wegen der nun höheren Kosten für die Angehörigen von Pflegebedürftigen forderte Heil eine Verbesserung der Pflegeversicherung. Es habe eine Pflegereform gegeben. „Das ist die Verantwortung meines Kollegen Jens Spahn, aber das reicht ja offensichtlich für die häusliche Pflege nicht“, kritisierte Heil. Er forderte eine konsequente „Pflege-Bürgerversicherung“. Ziel sei, „auch im Haushalt lebende pflegedürftige Personen besser absichern und unterstützen zu können“, sagte der Minister.

Am Donnerstag hatte das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Pflegekräfte, die Bedürftige rund um die Uhr in deren Wohnung versorgen, Anspruch auf den Mindestlohn für 24 Stunden täglich haben können. Der Mindestlohnanspruch gilt auch für Bereitschaftszeiten und auch für in Deutschland tätige Pflegerinnen und Pfleger, die offiziell bei ausländischen Arbeitgebern angestellt sind.

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