Lebenslange Haft in hessischem Axtmord-Fall rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Die lebenslange Haft für den Angeklagten im Prozess um einen Axtmord in Hessen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet, wie das Landgericht Limburg am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte Imad A. im vergangenen Juli wegen Mordes aus niederen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass A. im Oktober 2019 seine Frau zunächst mit einem Auto überfuhr und dann mit einer Axt schlug. Die Ehefrau hatte vor der Tat in einem Frauenhaus Zuflucht gesucht. Der Mann machte sie laut Urteil ausfindig, überfuhr sie mit hoher Geschwindigkeit und zertrümmerte anschließend mit der Axt ihren Schädel. In sozialen Netzwerken wurden Videos der Tat verbreitet.

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