Lieferkettengesetz kann in Kraft treten – Auch Bundesrat stimmt zu

Export/Import von Gütern
Export/Import von Gütern

Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag vor zwei Wochen gab am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das Regelwerk, das Ausbeutung oder Kinderarbeit in der global vernetzten Wirtschaft stärker einen Riegel vorschieben soll. Mit dem Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen.

Der Bundesrat billigte das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren. Damit kann es nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird dann zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten – einzelne Vorschriften aber bereits am Tag nach der Verkündung.

Ab 2023 soll das Gesetz zunächst für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten gelten, ein Jahr später dann auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Auch ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung oder einer Tochtergesellschaft in Deutschland sind umfasst.

Die Unternehmen müssen dann bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen ermitteln, wo nötig Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) dokumentieren. Das Bafa wird dafür auch mit behördlichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet; bei Verstößen können hohe Buß- und Zwangsgelder verhängt werden.

Darüber hinaus sollen Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können. Daran gibt es trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Lieferkettengesetz Kritik aus den Reihen von Entwicklungshilfe- und Umweltorganisationen. Aus der Wirtschaft gibt es indes Stimmen, die vor Belastungen durch die Regeln vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen warnen.

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