Vor dem Berliner Landgericht hat am Donnerstag die Neuauflage eines Prozesses um einen tödlichen Stoß vor eine U-Bahn begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Zakaria L. vor, einen 30-Jährigen im U-Bahnhof Kottbusser Tor ins Gleisbett geschubst zu haben. Der 30-Jährige wurde von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und erlag seinen Verletzungen.
Der Angeklagte soll das Opfer im Oktober 2019 nach einem Streit um Drogen „von hinten mit voller Wucht“ in das Gleisbett geschubst haben; danach soll er geflohen sein. Das Landgericht verurteilte L. im Mai vergangenen Jahres wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Zudem sollte der Angeklagte in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Einen bedingten Tötungsvorsatz sah die Kammer damals nicht, zudem verneinte sie die Vollendung der Körperverletzung mit Todesfolge. Diese Einschätzungen seien rechtsfehlerhaft gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und gab den Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt.
Beim Beginn des neuen Prozesses am Donnerstag betonte der Vorsitzende Richter, dass der BGH die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten habe. Nun müsse aber das subjektive Tatverhalten neu bewertet werden.
Die Verteidigerin des Angeklagten verlas erneut eine Einlassung ihres Mandanten und eine ergänzende neue Erklärung. In der ersten Einlassung hatte L. ausgesagt, dass er „keine zusammenhängende Erinnerung an die Vorfälle in der U-Bahn haben“. Laut der neuen Erklärung habe er das Opfer „spontan geschubst“ und „nicht realisiert, dass er ins Gleisbett stürzen könnte“.
Der Angeklagte war im November 2019 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. In dem neuen Verfahren sind noch insgesamt vier weitere Verhandlungstermine bis in den Juli hinein angesetzt.