Niedrigere CO2-Emissionen und mehr Ökostrom

Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20
Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung steht, sollen die schärferen deutschen Emissionsziele rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Ergänzt werden soll die Neuregelung durch weitere Maßnahmen vor allem in Energiesektor, auf die sich Union und SPD nach langem Ringen verständigt haben. Zudem sind in der Haushaltsplanung der Regierung zusätzliche Mittel für den Klimaschutz vorgesehen.

Emissionsziele

Das Emissionsziel für 2030 wird auf eine CO2-Minderung um 65 Prozent statt bisher 55 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 verschärft. Neu in das Gesetz aufgenommen wird für 2040 die Vorgabe einer CO2-Minderung um 88 Prozent. Bislang galt hier ein Ziel von minus 70 Prozent, das aber nicht gesetzlich verankert war. Auch für die Jahre zwischen 2030 und 2040 werden nun jährliche Minderungsziele genannt, etwa minus 70 Prozent für 2032, minus 77 Prozent für 2035 und minus 83 Prozent für 2038.

Treibhausgasneutralität

Das Ziel der Treibhausgasneutralität soll nun bis 2045 erreicht werden. Bislang sollte dies bis 2050 erfolgt sein. Erstmals wird zudem ein negatives Klimaziel gesetzlich festgeschrieben: „Nach dem Jahr 2045 sollen negative Emissionen erreicht werden“, heißt es in der Vorlage.

Sektorziele

Für die Jahre von 2020 bis 2030 sieht das Klimaschutzgesetz jeweils zulässige Emissions-Höchstmengen für einzelne Wirtschaftssektoren vor. Angepasst werden sollen hier die Werte ab 2023, um einen relativ gleichmäßigen Rückgang des CO2-Ausstoßes bis zum Erreichen des neuen 65-Prozent-Ziels zu gewährleisten.

Für den Energiesektor beträgt der Zielwert für 2030 nun 108 Megatonnen CO2-Äquivalente statt bisher 175 Megatonnen. Für die Industrie sinkt der Zielwert für 2030 verglichen mit der bisherigen Rechtslage von 140 auf 118 Megatonnen, für Gebäude von 70 moderat auf 67 Megatonnen, für den Verkehr von 95 auf 85 Megatonnen, für die Landwirtschaft von 58 auf 56 Megatonnen. Für sonstige Bereiche bleibt es bei fünf Megatonnen.

Auch für die Jahre von 2031 bis 2045 sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll aber erst 2024 festgelegt werden.

Natürliche Ökosysteme

Neu ist ein Paragraf zur Klimawirkung natürlicher Ökosysteme, die im Einklang mit Natur- und Artenschutz gestärkt werden soll. Erreicht werden soll bis 2030 ein Minderungseffekt von 25 Megatonnen CO2-Äquivalenten, bis 2040 von 35 Megatonnen und bis 2045 von mindestens 40 Megatonnen.

Energie- und Klimapaket

Die Koalitionseinigung vom Montag sieht vor, für das kommende Jahr die Ausschreibungsmengen für neue Windkraftanlagen an Land um 1,1 Gigawatt auf vier Gigawatt und für Solaranlagen um 4,1 Gigawatt auf sechs Gigawatt anzuheben. Erleichtert werden soll auch das Repowering vorhandener Anlagen. So sollen in Genehmigungsverfahren bestehende Belastungen durch die Altanlage berücksichtigt werden. Weitere Erleichterungen betreffen neue Solaranlagen sowie den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft.

Sofortprogramm

Ein Sofortprogramm der Regierung mit einem Volumen von acht Milliarden Euro vorwiegend für 2022 soll die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele unterstützen. Laut der Haushaltsplanung des Bundesfinanzministeriums, die an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, sind 5,5 Milliarden Euro für die Aufstockung der Förderung energetischer Gebäudesanierung vorgesehen, zudem 1,07 Milliarden Euro für den Verkehrsbereich und 0,86 Milliarden Euro für Klimaschutz im Sektor Industrie. Dazu kommen weitere Mittel aus dem Energie- und Klimafonds.

Entlastung von Mieterinnen und Mietern

Keine Einigung gab es in der Koalition über eine Entlastung von Mieterinnen und Mietern. Diese sollen sich laut einem Kabinettsbeschluss die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung eigentlich künftig gleichmäßig mit dem Vermieter aufteilen. Diese von der SPD geforderte Regelung lehnte die Unionsfraktion jedoch ab.

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