Weil sie zur Ausreise verpflichteten Frauen Kirchenasyl gewährte, ist eine Nonne vor dem Amtsgericht Würzburg verurteilt worden. Das Gericht verwarnte die 38 Jahre alte Franziskanerin aus dem bayerischen Kloster Oberzell am Mittwoch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und ordnete eine Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung an, wie ein Gerichtssprecher sagte. Sollte sie gegen eine zweijährige Bewährungszeit verstoßen, muss die Nonne außerdem eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro – also 600 Euro – zahlen.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Die Ordensschwester war geständig, der Würzburger Bischof Franz Jung stellte sich ausdrücklich hinter ihr Handeln.
Die Nonnen in Oberzell hatten 2019 und 2020 jeweils einer Frau aus Nigeria Kirchenasyl gewährt. Die Frauen hätten nach dem Dublin-Abkommen der Europäischen Union aus Deutschland nach Italien ausreisen müssen, da sie dort erstmals die EU betreten hatten. Nach Darstellung der Frauen und Überzeugung der Ordensschwestern drohte ihnen dort aber Zwangsprostitution.
Nach der Beschreibung der Fälle durch das Bistum Würzburg wurde die eine Frau, die heute 23 Jahre alt ist, mit 15 Jahren von ihrer Mutter in die Zwangsprostitution geschickt. Eine Zuhälterin habe sie zuerst nach Libyen, dann nach Italien gebracht. Zweimal sei sie nach Deutschland geflohen. In dem Kloster lebte sie Ende 2019 mehrere Monate, mittlerweile hat sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Bei der anderen Frau, die von Februar bis Mai 2020 in dem Kloster war, ist der weitere Aufenthalt in Deutschland ungewiss. Die 34 Jahre alte Frau wurde auch zur Prostitution gezwungen, so das Bistum Würzburg. Sie habe sich zudem bei einem Freier mit HIV angesteckt. Das Bistum sieht das Kirchenasyl wegen der Einzelfälle mit einer extremen Notsituation als gerechtfertigt. Der Orden hat bereits angekündigt, im Fall einer Verurteilung durch alle Instanzen zu gehen.