Prozess um misshandelte Adoptivkinder in Tübingen wegen Verjährung eingestellt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Landgericht Tübingen ist ein Prozess gegen eine Mutter wegen des Verdachts der jahrelangen Misshandlung von vier Adoptivkindern eingestellt worden. Die meisten der insgesamt 14 Taten, welche die Staatsanwaltschaft der 60-Jährigen zur Last gelegt hatte, seien inzwischen verjährt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In den übrigen Punkten sei die Beschuldigte aus Kaiserslautern freigesprochen worden.

Laut Anklagevorwurf sollen die mutmaßlichen Misshandlungen ab 1990 bis ins Jahr 2003 oder 2004 stattgefunden haben. Die Staatsanwaltschaft warf der Adoptivmutter vor, die Kinder gequält und roh misshandelt haben. Eine Tochter soll sie ab einem Alter von sieben Monaten mehrfach heftig geschlagen und gezüchtigt haben. Noch im Alter von 17 Jahren soll sie die Jugendliche eine Treppe hinuntergestoßen haben.

Eine weitere Tochter soll sie so geschlagen haben, dass sie einmal einen Nasenbeinbruch erlitt und bewusstlos wurde. Bei einem Sohn sollen die wiederholten körperlichen Misshandlungen zu einer schweren Persönlichkeitsstörung geführt haben. Zur Bestrafung soll sie die Kinder außerdem dazu gezwungen haben, Zigaretten beziehungsweise bis zum Erbrechen Süßigkeiten zu essen. Zum Teil soll die Frau gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann gehandelt haben.

Bereits zu Beginn des Prozesses Ende Mai stand die Frage der Verjährung im Raum. Die Kosten für den eingestellten Prozess trägt nun der Staat.

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