Rechnungshof tadelt kostspielige Entscheidungen des Bundes in Corona-Pandemie

Bundestag - Bild: JJFarquitectos via Twenty20
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Der Bundesrechnungshof hat scharfe Kritik an kostspieligen Entscheidungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie geübt und eine strengere Kontrolle der Ausgaben verlangt. Die Regierung müsse „bei künftigen Maßnahmen zu Lasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung achten“, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer, der AFP am Donnerstag vorlag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte Verbesserungen an. So soll die Vergütung für Corona-Schnelltests bald deutlich sinken.

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem Bericht vor allem zwei Ausgabeposten als überhöht beziehungsweise betrugsanfällig: Zum einen bemängelt er, dass der Bund zeitweise sechs Euro Erstattung für jede Schutzmaske zahlte, die Apotheken kostenlos an anspruchsberechtigte Bürger abgegeben haben. Das Bundesgesundheitsministerium habe „bis heute keine nachvollziehbare Begründung zur Festlegung der an die Apotheken gezahlten Erstattungsbeträge vorgelegt“, heißt es in dem Bericht, über zunächst die „Welt“ berichtet hatte.

Im zweiten Kritikpunkt geht es um die Zahlungen, mit denen der Bund den Krankenhäusern zusätzlich aufgestellte Intensivbetten vergütete. Das Bundesgesundheitsministerium sei „bis heute nicht in der Lage, die Zahl der tatsächlich aufgestellten sowie die der zusätzlich angeschafften Intensivbetten verlässlich zu ermitteln“, kritisieren die Rechnungsprüfer. Die Folge seien „unerwünschte Mitnahmeeffekte“. Dies sei „nicht vertretbar“.

Minister Spahn räumte Fehler ein und kündigte Verbesserungen an. Zugleich verwies er aber auch darauf, dass viele kostspielige Ausgabe-Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter großem Zeitdruck hätten gefällt werden müssen – was in Abstimmung mit den Bundesländern und allen anderen Bundesministerien geschehen sei.

Er sei vielfach in der Situation gewesen, dass „man unter Zeitdruck schnell handeln muss, um Menschenleben zu retten“, sagte Spahn. In der akuten Pandemielage hätten „reguläre Beschaffungswege“ oft „nicht richtig funktioniert“.

Der Erstattungspreis für die Masken etwa sei deshalb so hoch ausgefallen, weil es damals auf dem Markt einen Mangel gegeben habe. Bund und Länder seien sich damals aber einig gewesen, „dass besonders verwundbare Gruppen im Dezember Schutzmasken erhalten sollen“, sagte der Minister.

Was die Erstattung für die Intensivbetten angeht, verwies Spahn auf den Beschluss von Bund und Ländern, die Zahl dieser Betten wegen der Pandemie zu verdoppeln. Die Länder müssten nun noch einen „Nachweis erbringen über die geschaffenen Betten“, forderte er.

Der Bundesrechnungshof erkannte in seinem Bericht an, dass angesichts der Pandemie unbürokratische Finanzhilfen nötig waren. „Die gezielte Steuerung und laufende Kontrolle der eingesetzten Mittel“ müsse jedoch stets gewährleistet bleiben, mahnte er.

Die Kritik des Bundesrechnungshofs bezeichnete Spahn als „hilfreich“ bei der Frage, wie die Regierung mit künftigen Pandemien umgehe. So sei es etwa klar, dass sein Haus für künftige Notfälle „stärkere operative Einheiten“ brauche.

Spahns Ministerium legte derweil wie angekündigt wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung und Qualität von Corona-Schnelltests eine Neufassung der Testverordnung vor. Der am Donnerstag bekannt gewordenen Entwurf sieht unter anderem eine Anpassung der Vergütung für die Tests „auf Marktniveau“ sowie Überprüfungen der Abrechnungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vor.

Demnach sollen pro Schnelltest acht Euro für die Dienstleistung und 4,50 Euro pauschal als Sachkosten erstattet werden – insgesamt also maximal 12,50 Euro. Zuvor wurden pro Abstrichnahme bis zu 15 Euro erstattet.

Private Testzentren sollen in Zukunft individuell und nicht wie bisher per Allgemeinverfügung beauftragt werden. Eine bis zum 16. Juni erfolgte Beauftragung mittels Allgemeinverfügung werde nach dem 30. Juni unwirksam, heißt es in dem Papier.

Darüber hinaus nimmt der Entwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht: Sie sollen künftig stichprobenartig oder gezielt die Plausibilität der Abrechnungen überprüfen.

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