Schleswig-Holstein will rechtsextreme Polizeichats schärfer verfolgen

Symbolbild: Chat
Symbolbild: Chat

Im Zusammenhang mit rechtsextremen und rassistischen Äußerungen in Chatgruppen von Polizeibeamten schlägt Schleswig-Holsteins Landesregierung eine schärfere Strafverfolgung vor. Volksverhetzende Inhalte und das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen innerhalb geschlossener Chatgruppen etwa beim Messengerdienst WhatsApp sollen künftig unter Strafe gestellt werden, „wenn die einschlägigen Inhalte von Amtsträgern im Zusammenhang mit der Dienstausübung verwendet werden“, heißt es in der Beschussvorlage für die Innenministerkonferenz, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben) vorliegt.

Amtsträger jeglicher Art – nicht nur Polizistinnen und Polizisten – stehen demnach „aus generalpräventiven Gründen“ stärker bei der Strafverfolgung mit Blick etwa auf volksverhetzende Inhalte in der Verantwortung. Daher will Schleswig-Holsteins Landesregierung diese Woche bei der Innenministerkonferenz für einen neuen Straftatbestand werben: „Verwenden volksverhetzender Inhalte und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Zusammenhang mit der Dienstausübung“.

„Demokratiefeindliche Aussagen in Chatgruppen verurteilen wir nicht nur moralisch, sondern sie sollten auch unter Strafe gestellt werden“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) den Zeitungen. „Wir werden demokratiefeindliche Äußerungen auch in internen Chatgruppen nicht hinnehmen.“

Bisher muss etwa im Fall der Volksverhetzung der „öffentliche Frieden“ durch die hetzerische Äußerung gestört werden. Diese Öffentlichkeit ist in vielen Fällen laut Gerichtsentscheidung nicht gegeben, da die Chatgruppen als „privat“ bewertet werden und eine „Öffentlichkeit“ somit fehle.

Sie sei überzeugt davon, „dass die überwältigende Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von unserer demokratischen Grundordnung überzeugt ist und danach handelt“, sagte Sütterlin-Waack. „Wir mussten aber in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern in der jüngeren Vergangenheit feststellen, dass dies auf einige wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zutrifft.“ Deshalb sei es „von zentraler Bedeutung, hier ein klares Zeichen zu setzen“.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44589 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt

1 Trackback / Pingback

  1. Legale Online Casino: So erkennst Du sie ⋆ Nürnberger Blatt

Kommentare sind deaktiviert.