Spahn will Vorgaben für Testzentren binnen weniger Tage ändern

Symbolbild: Corona-Test-Auswertung
Symbolbild: Corona-Test-Auswertung

Nach Berichten über mögliche Betrügereien will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Regelungen für Corona-Testzentren zügig überarbeiten. „Aus meiner Sicht muss das jetzt eine Frage von Tagen sein“, sagte er am Dienstag in Berlin. Dazu liefen bereits Gespräche mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Bundesfinanzministerium. Die Kommunen betonten, sie könnten keine enge Kontrolle der Testzentren sicherstellen.

Es stehe bereits fest, dass die Vergütung für die Testzentren gekürzt werde, sagte Spahn. Bisher können bis zu 18 Euro pro vorgenommenem Test mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden – sechs Euro für das Material und zwölf Euro für die Testabnahme. Der Anteil für das Material werde künftig „wahrscheinlich zwischen drei und vier Euro“ liegen, sagte Spahn. Auch der zweite Kostenanteil werde gesenkt.

Außerdem solle vorgeschrieben werden, dass alle Testzentren, die mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen wollen, sich an die Corona-Warn-App anschließen und die Testergebnisse digital übermitteln müssen – „wodurch wir natürlich auch nochmal einen anderen Überblick über die Zahl der tatsächlich durchgeführten Tests an der Stelle hätten“.

Diese beiden Änderungen habe er bereits in der vergangenen Woche beschlossen, sagte Spahn. Zu besprechen sei nun noch das künftige Vorgehen bei der Beauftragung der Testzentren und bei der und Abrechnung.

Mit seinen Länderkollegen und -kolleginnen hatte Spahn am Montag die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die sich mit den Anpassungen der Coronavirus-Testverordnung und Fragen des Vollzugs befassen soll. Wie eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums mitteilte, sollte die Arbeitsgruppe am Dienstag erstmals tagen. Bayern hat derzeit der Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz inne.

Die kommunalen Spitzenverbände warnten davor, den Gemeinden zusätzliche Kontrollpflichten aufzuerlegen. „Die Kontrolle von Abrechnungsvorgängen ist sicher keine Aufgabe der Kommunen beziehungsweise der Gesundheitsämter. Dafür sind wir weder ausgestattet noch personell in der Lage“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“ vom Dienstag.

Auch der Deutsche Städtetag verwies auf mangelndes Personal für breite Kontrollen. „Wir als Kommunen können flächendeckende Überprüfungen jedenfalls nicht leisten, zumal die Gesundheitsämter in die Abrechnungsfragen nicht eingebunden sind“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Saarbrücker Zeitung“.

Der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), die Gesundheitsämter hätten die Testzentren beauftragt und prüften die medizinisch korrekte Durchführung der Corona-Schnelltests. „Die Gesundheitsämter sind aber keine Buchprüfer. Deshalb umfasst ihre Kontrolle nicht die Prüfung von Abrechnungen, die die Zentren mit den Kassenärztlichen Vereinigungen machen.“

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen plädierte dafür, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Anzahl der durchgeführten Tests überprüfen – analog zu den Abrechnungen der Ärzte. „Die KV müsste dann nicht über die Testergebnisse informiert werden, sondern darüber, wann wo wie viele Tests gemacht wurden“, sagte er den RND-Zeitungen.

NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ hatten vergangene Woche aufgedeckt, wie betrugansanfällig die Regelungen zu den so genannten Bürgertests sind. In mehreren Bundesländern gibt es staatsanwaltliche Ermittlungen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) teilte am Dienstag mit, dass es auch im Freistaat „Anhaltspunkte für ein konkretes Fehlverhalten“ gebe. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln demnach wegen der Vorgänge in einem Testzentrum in Miesbach.

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