Urteil: E-Autoladestelle ermöglicht Supermarkt keine Sonntagsöffnung

Elektro-Ladestation
Elektro-Ladestation

Ein Supermarkt mit Elektroautoladestelle ist keine Tankstelle und darf deshalb auch nicht sonntags öffnen. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie es am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit den Antrag der Betreiberin eines Berliner Biosupermarkts ab.

Die Antragstellerin hatte auf dem Parkplatz zwei Ladesäulen für E-Autos ihrer Kunden aufgestellt und hielt ihren Supermarkt auch sonntags geöffnet. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen Tankstellen für das Anbieten von Reisebedarf auch an Sonn- und Feiertagen und am 24. Dezember geöffnet sein.

Darauf berief sich die Unternehmerin. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf untersagte ihr die Öffnung jedoch, weil sie sich nicht auf die Ausnahme berufen könne. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Supermarktbetreiberin wies das Gericht nun zurück.

Das Gericht argumentierte, dass die Behörde die Ausnahme zu Recht verneint habe, „denn die Antragstellerin betreibe keine Tankstelle“. Sie habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Auflademöglichkeit gewerblich angeboten werde.

Außerdem stelle sich das Angebot „als untergeordnete Nebenleistung zum eigentlichen Betrieb des Supermarkts dar“. Es richte sich „kostenfrei ausschließlich an ihre Kunden und diene damit in erster Linie der Kundenbindung“. Den Betrieb einer Tankstelle habe die Antragstellerin weder „gewerberechtlich angemeldet noch werbe sie für diese Dienstleistung“.

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