Urteil gegen Gastronomen wegen Mordes an früherer Geschäftspartnerin rechtskräftig

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Das Urteil gegen einen Gastronomen aus Frankfurt am Main wegen des Mordes an seiner ehemaligen Geschäftspartnerin nach einer erfundenen Affäre um einen Sexmob ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten Jan M. als unbegründet zurück, wie das Frankfurter Landgericht am Dienstag mitteilte.

Die Richter hatten M. im März 2020 wegen Mordes, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich M. 8. Mai 2018 abends mit der 29-jährigen Geschäftspartnerin Irina A. unter einem Vorwand in einem Park verabredet hatte.

Dort stach er mit einem Messer mehrmals in Brust, Kopf und Nacken der Frau. Das Motiv waren nach Ansicht des Gerichts finanzielle Probleme. M. wollte sich der immer drängenderen finanziellen Forderungen A.s entledigen, weil er sie nicht erfüllen konnte. Vor Gericht bestritt M. die Vorwürfe.

Der Gastronom und das Mordopfer hatten Anfang 2017 gegenüber der „Bild“-Zeitung behauptet, an Silvester habe es in der sogenannten Fressgass in Frankfurt sexuelle Übergriffe, Körperverletzungen, Diebstähle sowie äußerst aggressives Verhalten „von Massen an Flüchtlingen“ gegeben.

Die Geschichte stellte sich als Lüge heraus. Die 29-jährige A. starb wenige Wochen vor dem geplanten Beginn eines Prozesses gegen sie und M. wegen Vortäuschens einer Straftat. Im Mordprozess betonte M., dass die erfundene Geschichte über den Sexmob ein Fehler gewesen sei.

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