Rund ein Jahr nach Ende eines Prozesses um Menschenhandel im hessischen Hanau sind die Urteile nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) überwiegend rechtskräftig. Im Fall der beiden Hauptangeklagten muss jedoch neu über die Gesamtstrafe entschieden werden, wie das Landgericht Hanau am Donnerstag mitteilte.
Im Juni 2020 hatte das Gericht eine Frau wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Ausbeutung von Prostituierten, schwerem Menschenhandel und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihr mitangeklagter Lebensgefährte wurde wegen derselben Vorwürfe zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie sollen thailändische Frauen und transsexuelle Frauen nach Deutschland eingeschleust und zur Prostitution gezwungen haben.
Lediglich die Verurteilung wegen 70 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und 17 Fällen der Steuerhinterziehung hob der BGH auf. Neun dieser Fälle und eine Umsatzsteuererhinterziehung seien bereits verjährt.
In vier Fällen der Steuerhinterziehung seien bei der Stafzumessung erklärte und gezahlte Vorsteuern nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hanau muss nun neu über die festgesetzten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe entscheiden.