Verfassungsschutz kann künftig auch Kommunikation mit Messengerdiensten überwachen

Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender
Bundeamt für Verfassungsschutz - Bild: REUTERS/Ina Fassbender

Der Bundesverfassungsschutz kann künftig auch die Kommunikation überwachen, bei der Messengerdienste genutzt werden. Der Bundestag billigte am Donnerstag ein Gesetz, das ausdrücklich auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung entsprechender Apps wie zum Beispiel Whatsapp ermöglicht. Dadurch solle erreicht werden, dass „Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können“, hieß es in der Vorlage.

Für die Neuregelung stimmten in namentlicher Abstimmung 355 Abgeordnete vorwiegend von Union und SPD. Es gab 280 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.

Flankierend soll mit dem neuen Gesetz die Kontrolle von Telekommunikationsüberwachung durch die sogenannte G10-Kommission erweitert und verbessert werden. Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus werden die Möglichkeiten zur Beobachtung von Einzelpersonen erweitert.

Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes verlange gerade nach den Anschlägen von Halle und Hanau „angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können“, heißt es in der Vorlage.

Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse, insbesondere der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, wird von zahlreichen Datenschützern, aber auch von Grünen, FDP und Linkspartei abgelehnt. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von „verfassungsrechtlich hochproblematischen Instrumenten“. Zudem kritisierte die Opposition, Voraussetzung der Überwachung sei eine Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die wieder neue Risiken erst erzeugten.

Redner der SPD wiesen darauf hin, dass sie weitergehende Forderungen der Union hinsichtlich sogenannter Online-Durchsuchungen abgewehrt hätten. Sie stimmten dem Staatstrojaner aber letztlich trotz Bedenken auch in den eigenen Reihen zu.

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