Verheiratete Transfrau ohne Anspruch auf Eintragung neuer Vornamen in frühere Eheurkunde

Bundesgerichtshof - Außenansicht - Bild: Photo: Andreas Praefcke / CC BY
Bundesgerichtshof - Außenansicht - Bild: Photo: Andreas Praefcke / CC BY

Eine Transfrau, die rechtlich noch als Mann heiratete, hat keinen Anspruch auf eine neue Eheurkunde, in der ihre neuen Vornamen als Namen vor der Ehe eingetragen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts München zurück, wie er am Dienstag mitteilte. Die Frau hatte 2000 als „Tobias“ geheiratet und trägt inzwischen zwei weibliche Vornamen. (Az. XII ZB 189/20)

Im Jahr 2011 wurde sie rechtlich als Frau anerkannt. Auch im Eheregister wurde sie als Ehefrau eingetragen, die neuen Vornamen wurden dort ergänzt. Das Standesamt weigerte sich jedoch, ihr eine neue Eheurkunde auszustellen, in der als Vornamen vor der Heirat ihre neuen weiblichen Namen eingetragen sind. Sie klagte daraufhin, hatte jedoch vor dem Amtsgericht Kempten und dem Oberlandesgericht München keinen Erfolg. Nun scheiterte sie auch vor dem BGH.

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