Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sollte am gestrigen Donnerstag klären, ob Audi wegen der Entwicklung und des Verkaufs von manipulierten Diesel-Motoren Schadensersatz an die betroffenen Auto-Besitzer zahlen muss oder nicht. Zuvor es jedoch zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommen konnte, zog der Ingolstädter Autobauer kurzfristig seine Revision zurück, um ein Urteil zu verhindern.
Am Donnerstag hätten sich die Richter des BGH mit zwei Verfahren befassen sollen: In beiden Fällen ging es um ein Auto von Audi mit Diesel-Motor. 2018 rief das Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeuge zurück, weil die Wirkung des Emissionskontrollsystems unzulässig reduziert war. Das Besondere: Beide Fahrzeuge wurden im Rahmen eines Darlehensvertrag finanziert. In eben diesen Verträgen wurde ein Rückgaberecht vereinbart. Dadurch hatten die Kläger nach der Tilgung des Darlehens die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge zu einem vorab festgelegten Kaufpreis an die Audi Bank zurückzugeben.
Weil die Kläger dieses Rückgaberecht nicht genutzt hatten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem vorausgehenden Verfahren, dass deshalb auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Das Koblenzer OLG entschied jedoch anders. Dem dortige Kläger wurde Schadensersatz zugesprochen. In diesem Fall zog Audi dann in die Revision – diese zog der Autobauer nun zurück und zahlte dem Kläger Schadensersatz.
Klage an das Oberlandesgericht Celle zurückverwiesen
Der mögliche Schadenersatz nach dem Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Audi, der hätte zurückgegeben werden können, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies den Fall am Donnerstag zurück an das OLG Celle. Der Schaden des Klägers sei nicht entfallen, weil er das Darlehen abgelöst habe, erklärte der siebte Zivilsenat. (Az. VII ZR 389/21)
Das Oberlandesgericht wies seine Klage ab, weil er den Wagen bereits hätte zurückgeben können: Der Finanzierungsvertrag mit der Audi Bank sah eine Rückgabemöglichkeit zu festgelegtem Preis bei Fälligkeit der Schlussrate vor. Der Mann löste das Darlehen stattdessen vollständig ab. Das bedeute aber nicht automatisch, dass er dem ursprünglich ungewollten Vertragsabschluss zustimme, erklärte der BGH.
Wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht
Sein wirtschaftliches Selbstbestimmungsrecht sei trotzdem verletzt worden. Hätte der Kläger zum Kaufzeitpunkt von der vermutlich unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft, argumentierte der BGH in seiner Begründung weiter. Nun muss das Oberlandesgericht neu entscheiden.
Welche Rechte haben betroffene Fahrzeughalter?
Grundsätzlich haben Eigentümer von manipulierten Fahrzeugen die Möglichkeit, ihr Kraftfahrzeug an den verantwortlichen Autobauer zurückzugeben. Im Gegenzug wird dann eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert, gezahlt. Alternativ kann der Fahrzeughalter das manipulierte Fahrzeug auch behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufbeitrages zurückverlangen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in den meisten Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt zunächst vollständig die Kosten für das Gerichtsverfahren. Geht der Prozess erfolgreich aus, dann wird dieser durch eine im Voraus abgesprochene Provision vergütet.